Verbindliche Rahmenbedingungen für alle Sitzungen
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Termine nach Absprache
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Praxis:
Friedrich-Ebert-Str. 49
D-68167 Mannheim -
TERMINE EINHALTEN! Man ist für den eingetragenen Termin haftbar und muss gemäß § 615 BGB auch bei Nicht-Erscheinen bezahlen.
Kulanzregelungen für besondere Ausnahmefälle / Ausfallhonorar:
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Im Ausnahmefall (und nur dann) ist es möglich, einen Termin nach Absprache* rechtzeitig abzusagen (eine Woche vorher). Es ist dann nach Absprache keine Zahlung fällig.
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Wird ein Termin kurzfristiger nach Absprache abgesagt, kostet es 15,- €.
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Wird ein Termin erst innerhalb von 48 h vorher nach Absprache abgesagt, wird das volle Honorar erhoben. Dasselbe gilt bei Nicht-Erscheinen ohne Absprache/Absage.
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Es besteht die Möglichkeit, einen Termin nach Absprache zu verschieben, es wird dann kein zusätzliches Ausfallhonorar berechnet.
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Bei zu-spät-Kommen (sollte prinzipiell nicht vorkommen!), kann die Sitzung evtll. zum Stundensatz verlängert werden
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Wenn ich zu spät komme (sollte genausowenig vorkommen!), wird die Sitzung natürlich dementsprechend kostenlos verlängert.
- Bitte bedenken Sie, dass im psychotherapeutischen Bereich nicht einzelne Sitzungen vergeben werden, sondern Therapieplätze. Wenn Sie nicht erscheinen, kann dieser Termin nicht anderweitig vergeben werden, auch wenn schon jemand anders auf einen Therapieplatz wartet!
* "nach Absprache" bedeutet, dass ich dem zustimme und dass Sie mit mir gesprochen haben.
Anrufbeantworter, SMS oder email genügt nicht!
Preise:
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Stundensatz 60,- €, Sozialpreis 40,- €
auch bei schriftlichen oder telefonischen Beratungen
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Sitzung verlängern:
je angefangene 15 min 15,- €, Sozialpreis 10,- €